„Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ zur Bebauungsplanänderung des Bumke-Geländes

Bis zum 04.09.2020 findet die offizielle „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ zur Bebauungsplanänderung des Bumke-Geländes statt.

Ziel ist die Umwandlung des Gewerbegebietes zum allgemeinem Wohngebiet.

Hier könnt ihr eine Stellungnahme bei der Stadt Hannover abzugeben, wenn ihr ebenso unzufrieden seid, mit den Zielen und Zwecken!
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Stadtplanung-Stadtentwicklung/Bauleitplanung-Beteiligung/Bebauungspl%C3%A4ne/Kontaktformulare/Formular-Stellungnahmen-B-Plan-Nr.-1862

Achtung: Momentan scheint es Schwierigkeiten beim Abschicken des Formulars zu geben! Es scheint zuverlässiger zu funktionieren, wenn der Einwand als Textdatei angehängt wird. Bitte bei Dateinamen etc. darauf achten keine Sonderzeichen zu nutzen.

 

Hier unser aktueller Flyer: Flyer Einwände

  • Warum sind wir unzufrieden?
  • Der B-Plan beinhaltet v.a. den Bau von Eigentumswohnungen und freifinanzierten Mietwohnungen. Eine Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum fehlt.
  • Obwohl die geplanten preisgedämpften Wohnungen mit Steuergeldern in Millionenhöhe subventioniert werden, können sie nach 10-25 Jahren frei vermarktet werden.
  • Eine verbindliche Aussage zur Schaffung langfristig preisgünstiger Wohnungen zur Kostenmiete über gemeinwohlorientierte Genossenschaften fehlt.
  • Die Festlegung des Anteils für sozialen Wohnungsbau, erfolgt anhand abstrakter „Wohneinheiten“, nicht nach einer konkreten „Gesamt-Quadratmeterzahl“ der Wohnfläche. So kann Gerlach den Anteil für seine unbezahlbaren Eigentumswohnungen weit über den scheinbar ausgehandelten Prozentsatz von 30% erhöhen.
  • Da der Anteil für sozialen Wohnungsbau nur in Einheiten der Wohnungen festgelegt wird, kann dieser auch ausschließlich mit kleinen 1 Zi.-Appartements erfüllt werden – zum Nachteil von bezahlbaren Wohnungen für Familien oder Wohngemeinschaften.
  • Aus den bisherigen Planunterlagen geht nicht hervor, wieviel Prozent der Wohnfläche tatsächlich für die durchschnittliche Bevölkerung erschwinglich sein wird.
  • Die Bedürfnisse des größten Teils der armen Bevölkerung – häufig Alleinerziehende und alte Frauen – werden im B-Plan nicht berücksichtigt.
  • Die Erhaltungswürdigkeit der Bestandsbauten wurde nur vom Investor bezahlten Gutachterinnen geprüft; dieser verdient aber nur am Neubau, nicht aber am gemeinnützigen Umbau des Bestandes z.B. in Eigenleistung durch Mieterinnen.
  • Das Bumke-Haus prägt mit seinem Erscheinungsbild den E-Damm und die Nordstadt. Es hat Geschichte und sollte unter Denkmalschutz gestellt werden. Eine Umnutzung wurde bisher nicht transparent geprüft. Auch ein historisches Kino steht auf dem Gelände, wo es kreative Umbaumöglichkeiten zu prüfen gilt.
  • Bauen ist ein riesiger Klima-Killer und der Bedarf an Bausand ein ökologisches Problem – zudem bedeutet der Abriss der neueren Gebäude riesige Müllberge und hohe Lärm- und Staubbelastung.
  • Es gibt kein ausgereiftes Mobilitätskonzept. Die Chance für ein autofreies Projekt wurde verspielt. Es wird weniger Parkplätze und mehr Verkehr geben.
  • Die im Baurecht vorgeschriebenen Spielflächen v.a. für Kinder unter 6 Jahren sind weder im B-Plan noch in der Umgebung in ausreichendem Maß vorhanden.
  • In der Nordstadt dringend benötigte soziale Infrastruktur (Gemeinschaftsflächen, Jugendzentrum, Nachbarschaftscafé, etc.) wird nicht eingeplant.
  • Die Aussagen zu Nachhaltigkeit, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit in B-Plan und Eckdatenpapier des Investors sind spärlich – weder gibt es ein ökologisches Konzept für Energie- und Wassernutzung noch Aussagen zu den Baumaterialien.

Uns wurde folgender Mustereinwand zugesendet:

Hier ein Musterbeispiel;
Bürger
Anschrift

Sehr geehrte/r Herr/Frau Bürgermeister/in _____________,
sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den am ___________ bekanntgegebenen Bebauungsplan möchte ich folgende Einwände vorbringen:
_________________________________________________________________________ (Hier führt der Bürger nacheinander die Punkte des Bebauungsplans auf, mit denen er nicht einverstanden ist. Gleichzeitig muss er seine Einwände schlüssig, nachvollziehbar und sachlich begründen. Mögliche Gründe für einen Einspruch können sein, dass Gesetze oder Verordnungen nicht beachtet wurden oder dass der Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan inhaltlich widerspricht. Daneben kann der Bürger auf Aspekte hinweisen, die Ermessungsentscheidungen sind, beispielsweise wenn es um die Lärmbelastung geht.) ______________________________________

___________________________

Ort, Datum, Unterschrift

3 Gedanken zu „„Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ zur Bebauungsplanänderung des Bumke-Geländes“

  1. Als Worddatei hochladen vom Rechner erhalte ich dieselbe Fehlermeldung. Auch vom Rechner den Text in das Dialogfeld kopiert wird mit derselben Begründung (unerlaubte Zeichen) nicht akzeptiert. Also bleibt wohl nur der analoge Weg, oder kann mir jemand helfen?

  2. Hy,

    Die Seite der Stadt verweist auf irgendwelche Sonderzeichen, die Mensch verwenden darf. Ich habe via Copy & Paste die Einwände in das Musterschreiben eingefügt und alle Sonderzeichen entfernt (sogar Prozent ausgeschrieben). Dennoch erhalte ich laufend die Fehlermeldung „Datei kann nicht gesendet werden aufgrund nicht erlaubter Sonderzeichen“.

    Hier der Text.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den am 23.07.2020 bekanntgegebenen Bebauungsplan möchte ich folgende Einwände vorbringen:

    Der B-Plan beinhaltet v.a. den Bau von Eigentumswohnungen und freifinanzierten Mietwohnungen. Eine Bedarfsanalyse für bezahlbaren Wohnraum fehlt.
    Obwohl die geplanten preisgedämpften Wohnungen mit Steuergeldern in Millionenhöhe subventioniert werden, können sie nach 10-25 Jahren frei vermarktet werden.
    Eine verbindliche Aussage zur Schaffung langfristig preisgünstiger Wohnungen zur Kostenmiete über gemeinwohlorientierte Genossenschaften fehlt.
    Die Festlegung des Anteils für sozialen Wohnungsbau, erfolgt anhand abstrakter Wohneinheiten, nicht nach einer konkreten Gesamt-Quadratmeterzahl der Wohnfläche. So kann Gerlach den Anteil für seine unbezahlbaren Eigentumswohnungen weit über den scheinbar ausgehandelten Prozentsatz von 30 Prozent erhöhen.
    Da der Anteil für sozialen Wohnungsbau nur in Einheiten der Wohnungen festgelegt wird, kann dieser auch ausschließlich mit kleinen 1 Zi.Appartements erfüllt werden zum Nachteil von bezahlbaren Wohnungen für Familien oder Wohngemeinschaften.
    Aus den bisherigen Planunterlagen geht nicht hervor, wieviel Prozent der Wohnfläche tatsächlich für die durchschnittliche Bevölkerung erschwinglich sein wird.
    Die Bedürfnisse des größten Teils der armen Bevölkerung, häufig Alleinerziehende und alte Frauen, werden im B-Plan nicht berücksichtigt.
    Die Erhaltungswürdigkeit der Bestandsbauten wurde nur vom Investor bezahlten Gutachterinnen geprüft; dieser verdient aber nur am Neubau, nicht aber am gemeinnützigen Umbau des Bestandes z.B. in Eigenleistung durch Mieterinnen.
    Das Bumke-Haus prägt mit seinem Erscheinungsbild den E-Damm und die Nordstadt. Es hat Geschichte und sollte unter Denkmalschutz gestellt werden. Eine Umnutzung wurde bisher nicht transparent geprüft. Auch ein historisches Kino steht auf dem Gelände, wo es kreative Umbaumöglichkeiten zu prüfen gilt.
    Bauen ist ein riesiger Klima-Killer und der Bedarf an Bausand ein ökologisches Problem, zudem bedeutet der Abriss der neueren Gebäude riesige Müllberge und hohe Lärm- und Staubbelastung.
    Es gibt kein ausgereiftes Mobilitätskonzept. Die Chance für ein autofreies Projekt wurde verspielt. Es wird weniger Parkplätze und mehr Verkehr geben.
    Die im Baurecht vorgeschriebenen Spielflächen v.a. für Kinder unter 6 Jahren sind weder im B-Plan noch in der Umgebung in ausreichendem Maß vorhanden.
    In der Nordstadt dringend benötigte soziale Infrastruktur (Gemeinschaftsflächen, Jugendzentrum, Nachbarschaftscafe etc.) wird nicht eingeplant.
    Die Aussagen zu Nachhaltigkeit, Klima-, Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit in B-Plan und Eckdatenpapier des Investors sind spärlich weder gibt es ein ökologisches Konzept für Energie- und Wassernutzung noch Aussagen zu den Baumaterialien.

    Hannover, 29.08.2020, Peter Jakobs
    Ort, Datum, Unterschrift

    Vllt. Funktioniert es fehlerfrei, wenn der Text als Worddokument hochgeladen wird. Versuche ich später.

    Lg

  3. Hallo,

    Ich finde die Initiative von euch super, aber habe wenig Erfahrung damit einen solchen Einwand zu formulieren. Erfahrungsgemäß schreckt die Selbstrecherche potenzielle Unterzeichner*innen dabei eher ab. Meiner Erfahrung nach sollte den Bürger*innen möglichst viel an Vorarbeit abgenommen werden, weil dadurch die Bereitschaft zur Beteiligung wächst.

    Hier ein Musterbeispiel;
    Bürger
    Anschrift

    Sehr geehrte/r Herr/Frau Bürgermeister/in _____________,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den am ___________ bekanntgegebenen Bebauungsplan möchte ich folgende Einwände vorbringen:
    _________________________________________________________________________ (Hier führt der Bürger nacheinander die Punkte des Bebauungsplans auf, mit denen er nicht einverstanden ist. Gleichzeitig muss er seine Einwände schlüssig, nachvollziehbar und sachlich begründen. Mögliche Gründe für einen Einspruch können sein, dass Gesetze oder Verordnungen nicht beachtet wurden oder dass der Bebauungsplan dem Flächennutzungsplan inhaltlich widerspricht. Daneben kann der Bürger auf Aspekte hinweisen, die Ermessungsentscheidungen sind, beispielsweise wenn es um die Lärmbelastung geht.) ______________________________________

    ___________________________

    Ort, Datum, Unterschrift

    Mit solidarischen Grüßen

    Peter

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